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Montag, 28. September 2015

Qualität bestimmter Anbaugebiete

Qualität bestimmter Anbaugebiete

Von der Qualität her steht die QbA über dem Landwein aber unter den Prädikatswein. Unter QbA versteht man folgendes:

Die Trauben dürfen nur aus einem der anerkannten Anbaugebiete stammen – also zu 100%. Auch der Reifegrad ist hier besonders wichtig. Das Mostgewicht muss je nach Anbaugebiet und Rebsorte bei mindestens 50-72 Oechslegrad liegen. Diese Weine dürfen mit Zucker angereichert werden um einen bestimmten Alkoholgrad zu erreichen. Diese Weine erhalten alle eine amtliche Prüfnummer. Sie müssen aus einer empfohlenen Rebsorte gekeltert worden sein. Diese Regelung gibt es sei 1971. Diese Weinqualität ist die am meist verkaufte. Das Zugeben von Zucker hat nichts mir vermischen zu tun sondern verbessern die Qualität. Es wird hier ja kein anderer Wein in die Flasche getan. Es geht nur darum einen vorgegebenen Alkoholgehalt zu erreichen. Manchmal reicht der Natürliche Zucker bei der Gärung nicht aus, so dass einfach noch etwas Zucker dazugetan werden darf. Aber auch das ist streng geregelt.



http://de.wikipedia.org/wiki/Qualit%C3%A4tswein_bestimmter_Anbaugebiete
http://www.germanwine.de/weinlexikon/l-q/qba0/

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